PBS-CAD GbR - Dienstleistung in Architektur und Industrie.
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Firma | Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der PBS-CAD GbR erforderlich.

Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von PBS-CAD GbR bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch PBS-CAD GbR. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.
 

Angebote

Alle Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend.

Preise

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind unverbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung zu leisten.

PBS-CAD GbR ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

 

 

Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Lizenznehmer und von PBS-CAD GbR im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine und Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von PBS-CAD GbR liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend.

Gewährleistung

PBS-CAD GbR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software unterbrechungs- und fehlerfrei läuft, dass alle Softwarefehler von PBS-CAD GbR beseitigt werden können und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Lizenznehmer gewählten Kombinationen ausführbar sind und seinen Anforderungen entsprechen.

Der Lizenznehmer gewährt PBS-CAD GbR zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen von PBS-CAD GbR erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Lizenznehmer diese, ist PBS-CAD GbR von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Lizenznehmer oder ein Dritter ohne Zustimmung von PBS-CAD GbR Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an den Produkten vornimmt oder die Produkte unsachgemäß behandelt.

PBS-CAD GbR haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass PBS-CAD GbR deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Lizenznehmer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. PBS-CAD GbR ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen.

 

 

 

 

Eigentumsvorbehalt

PBS-CAD GbR behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor.

Software

An den Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Programme geliefert werden, eingeräumt (alle sonstigen Rechte an den Programmen und Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei PBS-CAD GbR). Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch PBS-CAD GbR Dritten nicht zugänglich sind. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung dieser Verpflichtung zahlt der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des fünfzehnfachen Lizenzpreises aller an ihn lizenzierten Programme. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt PBS-CAD GbR vorbehalten.

Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Absatz 1 gilt entsprechend. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.

 

 

 

 

 

Sonstiges

Der Lizenznehmer kann gegen Ansprüche von PBS-CAD GbR nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Lizenznehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Lizenznehmer kann die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von PBS-CAD GbR übertragen. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einiger Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Leverkusen.

Leverkusen, den 01. März 2005

Der Turmbau zu Babel

Turm zu Babel

Die Höhe dieses Turmes ist unbekannt, da sein Entstehen in der Bauphase abgebrochen wurde.

Die Existenz eines Turms zu Babylon ist seit 1913 archäologisch nachgewiesen.

Es handelt sich um eine Zikkurat-Tempelanlage in Babylon, deren Fundamente der deutsche Architekt und Archäologe Robert Koldewey freigelegt hat.

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen ein derartiges Zikkurat, die Choghazanbil im Iran und ein CAD-Schema von Sialk.